Naturentwicklungsprojekt Örtze - Eck

Fauna Flora Habitat FFH Gebiet

  • Naturschutz Richtlinie der Europäischen Union
  • Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie die der wildlebenden Tiere und Pflanzen
  • Süßwasserlebensräume – Tieflandbäche
  • Örtze mit Nebenbächen

Gebietssteckbrief

  • Bundesland Niedersachsen
  • Gebietstyp FFH Gebiet
  • Örtze mit Nebenbächen
  • Gebietsnummer DE 3026- 301
  • Gesamtfläche [ha] 1772ha
  • Fläche Örtze-Eck ca 100m x 50m
Projektverantwortlicher: Volker Nickel

Biotopdarstellung Wasser

  • Es besteht ein Gefälle vom Tierpark zum Teich, und vom Teich ein Gefälle zum Wietze / Örtze Zusammenfluss
  • Das Wasser aus dem Graben im Wildpark muss abgeleitet werden, im Herbst Winter gibt es einen Wasser Überschuss.
  • Durch Tierlosung ist das Wasser aus dem Graben im Tierpark sehr nährstoffhaltig und fließt in den Teich, darf so aber nicht in die Wietze gelangen.
  • Das Binden der Nährstoffe kann erfolgen durch das Anpflanzen von z.Bsp Rohrkolben, der dann geschnitten / gemäht wird und dem Teich entnommen wird. Der Teich fungiert als Reinigungselement.

Mönch

  • Das Überschusswasser aus dem Teich wird gezielt über einen Mönch in die Wietze abgelassen.
  • Der Abfluss aus dem Mönch muss 30-40 cm über dem Grund liegen, so dass sedimentfreies, nicht oberflächenerwärmtes Wasser abfließt.
Mönch
Mönch

Biotopdarstellung Pflanzen

  • Baumbestand besteht aus Eichen, Buchen, Birken, Fichten, Lärchen, Erlen
  • Unterwuchs Brombeeren
  • Nicht standortgerecht sind die Fichten
Pflanzenbestand Eiche Buche Birke Fichte Erle Lärche

Zielsetzung Verbesserung des Biotops

  • Verbesserung des Biotops ermöglichen Veränderungen und Eingriffe in der Fläche
  • Verbesserung der Wasserqualität (Nährstoffärmeres Wasser gelangt in die Örtze)
  • Bepflanzen des Teiches
  • Arrondierung des Teiches
  • Mönch erneuern
  • Standortgerechte Pflanzen
  • Fichten rausnehmen
  • Bestand auslichten
  • Brombeeren dezimieren
  • Erhöhung der Artenvielfalt
  • Pflanzen standortgerechter Sträucher:
    • Sorbus aucuparia (Vogelbeere)
    • Sambucus nigra (Holunder)
    • Anemone nemerosa (Buschwindröschen)

Forstarbeiten durch die FBG

  • Die Durchforstung der kompletten Fläche ist anzustreben (Z-Bäume stehenlassen, starkes Auslichten)
  • Schweres Gerät (Harvester/ Rückezug nötig)
  • Ankündigung der Maßnahme im Vorfeld
  • Eventuelle Kosten (Weg reparieren)
  • Weiterentwicklung/ jährliche Pflegemaßnahmen nötig (Brombeere und Jungwuchs zurückdrängen)
  • Dauer der Forstarbeiten ca 2-3 Tage

Zuwendungsbescheid

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